Vorstellung
Ich bin seit dem Jahr 2000 freier Sachverständiger für Bauschäden, Abdichtungen und Gewässerschutz.
Im Jahr 2007 erweiterte ich mein Leistungsangebot um die Bereiche Thermografie und Prüfung der Gebäudedichtheit mittels einer BlowerDoor-Anlage.
Im Jahr 2008 legte ich die Prüfung zum Sachverständigen für Immobilienbewertung bei der Sprengnetter-Akademie ab.
Diese Ausbildung rundete ich Anfang 2011 mit der erfolgreichen Zertifizierung zum "Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)" ab.
Was ist ein gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger?
Hierzu ein Auszug aus einer Veröffentlichung der Sachverständigen Akademie Aachen:
"Eine dieser internationalen Normen ist die DIN EN ISO/IEC 17024, die die personengebundene Zertifizierung regelt. Sie ist im deutschen Sachverständigenwesen derzeit der höchste erreichbare
Qualifikationsnachweis. Zertifizierte Sachverständige unterliegen bezüglich ihrer persönlichen Eignung und ihrer hohen fachlichen Qualifikation der regelmäßigen Kontrolle einer akkreditierten
Zertifizierungsstelle. Ihre Tätigkeit wird ständig überwacht. Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats ist auf 5 Jahre begrenzt. Danach muss sich der zertifizierte Sachverständige erneut einer
Überprüfung unterziehen.
Daneben gibt es ausschließlich in Deutschland und Österreich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (öbuvSV), die ihre persönliche Eignung und fachliche Qualifikation gegenüber einer
Bestellungsbehörde (i.d.R. Handwerks-, Architekten-, Ingenieur- oder Industrie- und Handelskammer) nachweisen sollen. Ihre Tätigkeit unterliegt zwar der Überwachung durch die Bestellungsbehörde,
jedoch gibt es keine verbindlichen bundeseinheitlichen Standards, lediglich Empfehlungen. Nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte und nach § 36 GewO öffentlich bestellte Sachverständige werden
bezüglich ihrer Sachkunde jedoch nach weitgehend identischen Kriterien überprüft."
"Eine der internationalen Normen, die die personengebundene Zertifizierung regelt, ist die DIN EN ISO/IEC 17024. Sie ist im deutschen Sachverständigenwesen derzeit der höchste erreichbare Qualifikationsnachweis. Zertifizierte Sachverständige unterliegen bezüglich ihrer persönlichen Eignung und ihrer hohen fachlichen Qualifikation, u.a. aufgrund langjähriger Berufserfahrung, der regelmäßigen Kontrolle einer akkreditierten Zertifizierungsstelle. Ihre Tätigkeit wird ständig überwacht (z.B. durch mehrere jährliche Kontrollen von gefertigten Gutachten). Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats ist auf 5 Jahre begrenzt. Danach muss sich der zertifizierte Sachverständige erneut einer Überprüfung unterziehen.
Daneben gibt es ausschließlich in Deutschland und Österreich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (öbuvSV), die ihre persönliche Eignung und fachliche Qualifikation gegenüber einer Bestellungsbehörde (i.d.R. Handwerks-, Architekten-, Ingenieur- oder Industrie- und Handelskammer) nachweisen sollen. Ihre Tätigkeit unterliegt zwar der Überwachung durch die Bestellungsbehörde, jedoch gibt es keine verbindlichen bundeseinheitlichen Standards, lediglich Empfehlungen. Nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte und nach § 36 GewO öffentlich bestellte Sachverständige werden bezüglich ihrer Sachkunde jedoch nach weitgehend identischen Kriterien überprüft."