Erstellen von Energieausweisen für Wohngebäude

 

Seit Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 ist bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie, ein Energieausweis bereits bei der ersten Besichtigung vorzulegen und nach Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags an den jeweiligen Käufer oder Mieter auszuhändigen.

Der Energieausweis gilt jeweils für 10 Jahre (sofern zwischenzeitlich kein neuer Ausweis erforderlich wird), nach Ablauf dieser Frist ist ein neuer Energieausweis zu erstellen.

 

Da ich die Energieausweis-Erstellung in Kooperation mit der "Energieausweis48 GmbH" im goValue-Onlinesystem durchführe, kann Ihnen in aller Regel innerhalb einer Woche nach der Datenerfassung der fertige Energieausweis ausgehändigt werden.