Erstellen von Energieausweisen für Wohngebäude

 

Seit Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 ist bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie, ein Energieausweis bereits bei der ersten Besichtigung vorzulegen und nach Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags an den jeweiligen Käufer oder Mieter auszuhändigen.

Der Energieausweis gilt jeweils für 10 Jahre (sofern zwischenzeitlich kein neuer Ausweis erforderlich wird), nach Ablauf dieser Frist ist ein neuer Energieausweis zu erstellen.

 

Die Erstellung der Energieausweise erfolgt in Kooperation mit zertifizierten Expertenportalen. Somit kann Ihnen der fertige Energieausweis in aller Regel innerhalb einer Woche nach der Datenerfassung ausgehändigt werden.